Verfasst von: harrygambler2009 Am: 6. Oktober 2010
In einem wichtigen Beitrag zur DRK-Krankenhausbetrugsaffaire von einem Betroffenen erfahren wir, dass sogar das Arbeitsgericht Berlin von den Betrügereien wusste oder Kenntnisse hatte.
Diese Erkenntnis über das Niveau und Umgang mit Gesetzen und Straftaten beim Arbeitsgericht Berlin können wir nur bestätigen. So läuft ab der 41. KW ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitsrichter aus Neuruppin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wegen Steuerbetrug, Lohnsteuerkartenfälschung und Sozialversicherungsbetrug sowie Absprache von Urteilen mit einem stadtbekannten Zuhälter, Stasispitzel und Verdi-Funkionär aus Brandenburg.
Doch zurück zum DRK-Krankenhausskandal. Ein Leser meldet uns folgendes:
“Die DRK-Betrüger werden sogar vom Berliner Arbeitsgericht unterstützt. Die Hilfe zur Aufklärung für die Polizei wird vom AG als Pflichtverletzung bzw. als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gewertet. Die Bestechung eines Richters liegt bei einem Jahresumsatz von 225 Mio Euro in der Sphäre des DRK.
Selbst Grundsatzentscheidungen des BAG werden ignoriert:
“Wir sehen das hier nicht so eng.”
Nicht so eng kann man es wohl sehen, wenn man als Beamter wie die Herren Richter von den Arbeitsgerichten seine Gehalt am Monatsanfang bekommt ohne dafür schon mal eine Leistung erbracht zu haben. Müssten Arbeitsrichter bei Fehlurteilen oder Prozessabsprachen mit einer fristlosen Kündigung rechnen und nach 12 Monaten ALG 1 ihren Hartz IV – Antrag stellen, dann würden sie veiles sehr eng sehen, oder was glauben sie?
In Deutschland werden Whistleblower immer wieder vor den Arbeitsgerichten fertig gemacht, eine Tatsache die zeigt, bei usn werden die Täter immer gerichtlich geschützt, warum eigentlich?
29. Oktober 2010 um 20:26
So ist es!